Weltweit hochwertige Lebensmittelrohstoffe

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WILLKOMMEN BEI DER TRAWOSA AG


Leistungen

Für Sie als Hersteller hochwertiger Nahrungs- und Genussmittel beschaffen wir weltweit Lebensmittelrohstoffe aller Art. Zudem betreuen wir Sie umfassend und kompetent rund um die Sortimente und Innovationen verschiedener Erzeuger von standardisierten Lebensmittelgrund- und Zusatzstoffen. Ob konventionell oder BIO, unsere erfahrenen Product Manager sorgen für interessante und aktuelle Angebote und eine reibungslose Logistik. Damit haben wir uns auf dem Schweizer Markt eine führende Stellung erarbeitet.

Sortiment


Produkte

Färbende Lebensmittel, Lebensmittelfarbstoffe (natürlich/synthetisch)

Karamellzuckersirup und Zuckercouleur

Frucht- und Gemüse-Pulver /-Konzentrate /-Pulpen /-Säfte

Früchte (getrocknet, gefriergetrocknet, tiefgekühlt)

Gemüse, Kräuter und Gewürze (getrocknet, gefriergetrocknet, tiefgekühlt)

Tomatenprodukte

Pilze (getrocknet)

Nüsse und Kerne

Backsaaten

Hülsenfrüchte

Keimsaaten

Ölsaaten

Öle und Fette

Paniermehle und Stärken

Verdickungs- und Bindemittel

Eiprodukte

Eiweisshydrolysate

Aromen

– natürliche Käse-, Butter- und Rahmaromen

– Würze, Fleisch- und Bouillonaromen

Fleisch- und Fischprodukte (getrocknet/Konzentrate)

Rindfleischextrakt

Portrait

TEAM

 

Christian Eberle

Geschäftsführer

T: +41 71 844 98 21

F: +41 71 844 98 23

Email

 

traw_bruno_brunner

 

Bruno Brunner

Handel biologische / konventionelle Produkte

T: +41 71 844 98 42

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Wolfgang Ruhl

Handel biologische / konventionelle Produkte

T: +41 71 844 98 38

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Andreas Heuberger

Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 27

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Jyldyz Sharshenbaeva

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 31

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Mari Kaplan

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 47

F: +41 71 844 98 49

Email

 

Hue Huong Tran

 

Hue Huong Tran

Buchhaltung

T.: +41 71 844 98 39

F.: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Michael Lang

Handel konventionelle Produkte

T: +41 78 882 04 77

F: +41 71 844 98 49

Email

 

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Alexandra Trittenbass

Handel konventionelle Produkte

T: +41 71 844 98 43

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Kai Mussnig

Leiter Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 41

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Amina Halkic

Qualitätssicherung

T: +41 71 844 98 46

F: +41 71 844 98 49

Email

 

 

Stefan Lieberherr

Verkaufsadministration

T: +41 71 844 98 36

F: +41 71 844 98 49

Email

 

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Claudia Marconato

Leitung Buchhaltung

T: +41 71 844 98 45

F: +41 71 844 98 49

Email

 

QUALITÄTSSIEGEL

Leistung-Qualität

Als verlässlicher Partner der Lebensmittelbranche garantieren wir die Erbringung der vereinbarten Marktleistung.  Die Erfüllung folgender Normen garantiert die Umsetzung eines konsequenten Qualitätsmanagements:

 

 

logo_iso_de TRAWOSA ISO 22000 deutsch

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 logo_bio-suisse     logo_bio-eu
BIO Suisse / EU BIO
hier download
CH BIO
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logo_demeter demeter
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Unser Leitbild ist in deutscher Sprache auf Anfrage verfügbar.

MITGLIEDSCHAFTEN

 

– Verband Schweizerischer Agenten der Lebensmittel-Branche.

– Schweizerische Getreide- und Produktenbörse.

BIO-Suisse.

GESCHICHTE

 

1949 Gründung der TRAWOSA AG in Basel

1991 Verlegung des Geschäftssitzes nach Goldach

1997 Verlegung des Geschäftssitzes nach Rorschach

2008 Verlegung des Geschäftssitzes nach St. Gallen

 

Die TRAWOSA AG ist ein unternehmergeführtes Familienunternehmen und 100%-ige

Tochtergesellschaft der Caleb AG.

 

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AVB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

Die vorliegenden AVB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Parteien

mit Wirkung ab 1.5.2008

 

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1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) bilden integrierenden Bestandteil aller Lieferverhältnisse zwischen der TRAWOSA AG und dem Käufer. Allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese durch die TRAWOSA AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Ein Schweigen auf Zustellung oder Verweis auf solche Bedingungen bedeutet deren Ablehnung. Mit Annahme der ersten Lieferung anerkennt der Käufer die AVB der TRAWOSA AG und verzichtet auf seine Allgemeinen Bedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten wie Offerten, Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt werden. Einzelne Abweichungen gelten immer nur für den Einzelfall bzw. sind auftragsbezogen.

 

2. Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Qualität, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung, ohne Skonto und ohne weitere Abzüge (30 Tage netto). Allfällige abweichende Zahlungsfristen werden von der TRAWOSA AG schriftlich festgehalten. Die Tilgung der Rechnung auf andere Art als durch Zahlung, insbesondere durch Verrechnung, ist unzulässig.

Im Übrigen gelten die von der TRAWOSA AG bestätigten Preise und Zahlungsbedingungen. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, fällt er mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug und hat ab diesem Verfalltag Verzugszins zu entrichten. Bestehen unsererseits gleichzeitig mehrere Forderungen gegen den Kunden, so sind nur wir berechtigt, die Anrechnung von Zahlungen auf die einzelnen Forderungen zu bestimmen. Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern bis der Kunde Vorkasse geleistet hat. Der Kunde darf nur wegen von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen seine Leistung zurückhalten oder mit diesen Ansprüchen aufrechnen.

Die TRAWOSA AG ist berechtigt, vom Käufer zusätzlich zum Vertragspreis alle Preiserhöhungen der für die Lieferung notwendigen Aufwendungen zu verlangen, sofern diese gemäss den INCOTERMS 2010 nicht im Vertragspreis eingeschlossen sind. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Ausfuhr­- und Einfuhrabgaben wie Zölle, Steuern, Lagerkosten, Frachtkosten, Verkehrsabgaben, Versandspesen, Versicherungsprämien und dergleichen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

Die Nichtleistung bzw. nicht termingerechte Leistung von vereinbarten Zahlungen entbindet die TRAWOSA AG von der Lieferverpflichtung bzw. Einhaltung von Lieferterminen sowohl für frühere als auch alle weiteren Lieferungen ohne dass dadurch Ersatzansprüche des Käufers entstehen. Die TRAWOSA AG wird in diesem Fall berechtigt, ihrerseits Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

3. Lieferfristen und -mengen

Über Abweichungen von vereinbarten Lieferfristen wird der Käufer von TRAWOSA AG informiert. Sollte dieser darauf angewiesen sein, dass der Liefertermin ganz eingehalten wird (Fixtermin), so muss dies bei Vertragsschluss vereinbart werden. Mengenabweichungen von bis zu  10 Prozent werden, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen, vom Käufer akzeptiert, wobei die Preise entsprechend angepasst werden.

Die TRAWOSA AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Abschlüssen, deren Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (Kontrakte etc.), gilt jede Lieferung als ein besonderes Geschäft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Lieferung hat keinen Einfluss auf den nicht erfüllten Teil des Abschlusses.

Wird die rechtzeitige Erfüllung durch elementare Ereignisse (z.B. Naturgewalten, Seuchen, Krankheiten) oder durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Aufruhr, Streik, Krieg, politische Unruhen) verhindert, so wird die Frist zur Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich weiterer 15 Tage erstreckt. Dauert die Behinderung mehr als 60 Tage, so gilt die Leistungspflicht der TRAWOSA AG als erloschen. Die TRAWOSA AG hat den Käufer innert 3 Geschäftstagen nach Erhalt der Nachricht über die Behinderung in Kenntnis zu setzen.

Wird die Erfüllung durch andere Umstände, welche die TRAWOSA AG nicht zu verantworten hat, unmöglich, so gilt ihre Leistung als erloschen.

 

4. Warenkontrolle/Mängelrüge

Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich – erforderlichenfalls durch Anfertigung einer Analyse und / oder Probeverarbeitung – darauf hin zu untersuchen, ob diese einwandfrei und für den vorgesehen Verwendungszweck geeignet ist.

Beanstandungen jeder Art sind nach der Ankunft einer Sendung am Erfüllungsort zu erheben. Festgestellte Mängel sind unverzüglich und so schnell wie möglich schriftlich (Email zulässig) zu rügen. Als äusserste Rügefristen gelten bei Frischprodukten oder leichtverderblicher Ware 24 Stunden, bei allen anderen Waren bei Fehl- oder Falschlieferungen oder sonstigen Mängel 7 Tage, gerechnet vom Zeitpunkt an, da die Ware dem Käufer zum Ausladen zur Verfügung steht.

Die Beanstandung muss die genaue Bezeichnung des Mangels sowie die Tatsachen, denen zu entnehmen ist, dass die gelieferte und die beanstandete Ware identisch sind, enthalten. Mängel, die bei sachgemässer Prüfung während der Entladung nicht festgestellt werden können, sind verdeckte Mängel. Diese sind nach der Entdeckung innerhalb den bereits genannten Fristen zu rügen, wobei das Recht spätestens nach 20 Kalendertagen verwirkt. Der Käufer hat alle zumutbaren Massnahmen und Kontrollen zu ergreifen, um etwaige verdeckte Mängel zum frühest möglichen Zeitpunkt festzustellen.

Ausgenommen von der Mängelrüge sind Sekundärpackmittel (Pappen, Paletten etc.) welche zum Transport dienen. Unsachgemässe Lagerung oder Verbringen der Ware zu einem weiteren Erfüllungsort sind von der Mängelrüge ausgenommen.

Die Ware gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb des vorgegeben Zeitraum bei uns eingeht.

Die Vermischung, Weiterverarbeitung und Weiterveräusserung von Ware, bei der Mängel festgestellt wurden bzw. bei Anwendung äusserster Sorgfalt hätten festgestellt werden können, erfolgt ausschliesslich auf das Risiko des Kunden. Unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden durch Vermischung, die Fortführung der Verarbeitung oder durch Verkauf entstehen, ist ausgeschlossen.

Eine Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen und Terminen.

 

5. Ersatzlieferung und Schadenersatz

Der Käufer kann die Ware zurückweisen, wenn sie wesentliche Mängel hat. Als wesentliche Mängel gelten alle Mängel, die eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Qualität darstellen, welche die Annahme der Ware als unzumutbar erscheinen lassen. Abweichungen in der Menge gelten nicht als wesentliche Mängel. Der Käufer muss der TRAWOSA AG die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Mit der Verwendung der reklamierten Ware – auch nur in Teilen – erlischt das Recht der Gewährleistung komplett. Bestellungen oder Kontrakte auf Mustergutbefund sind von der Gewährleistung ausgenommen, ausser die gelieferte Ware weicht wesentlich vom Ausfallmuster ab.

Will der Käufer die ganze Sendung zurückweisen und eine Ersatzlieferung verlangen, so hat er dies der TRAWOSA AG innerhalb von 24 Stunden nach fristgerecht erfolgter Rüge schriftlich (Brief, Fax, Email) mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung des Käufers, so hat er die Sendung unter Abzug allfälligen Minderwertes akzeptiert.

Verlangt der Käufer Ersatzlieferung, so hat ihm die TRAWOSA AG innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der Mitteilung über die Rückweisung zu erklären, ob er diesem Begehren entspricht oder nicht. Verweigert die TRAWOSA AG die Ersatzlieferung, so hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz. Der Käufer bleibt in jedem Fall verpflichtet, die mangelhafte Ware mit gebührender Sorgfalt zu behandeln. Im Falle der Gefahr rascher Verderbnis ist er berechtigt und, soweit es die Interessen der TRAWOSA AG erfordern, verpflichtet, sie bestmöglich anderweitig zu verkaufen. Er hat in diesem Falle jedoch zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen die TRAWOSA AG so rechtzeitig zu orientieren, dass diese noch in der Lage ist, allenfalls ihre Rechte zu wahren.

 

6. Behördliche Massnahmen

Alle Auflagen, Verzögerungen und  Verpflichtungen, die der TRAWOSA AG durch behördliche Massnahmen auferlegt werden, gehen zu Lasten des Käufers, der die entsprechenden Risiken trägt.

 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz der TRAWOSA AG.

Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien gestützt auf diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ergeben, gilt einzig schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen UN-Kaufrechtes.

 

8. Schlussbestimmungen

Sämtliche Abänderungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich vereinbart werden.

Für Getreide und landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten die Usanzen sowie die Schiedsgerichtsordnung der Schweizer Getreide- und Produktenbörse.

St. Gallen, im Januar 2018

JOBS

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Kontakt

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TRAWOSA AG

Poststrasse 15

9000 St. Gallen

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Telefon: +41 71 844 98 40

Fax:      +41 71 844 98 49

Email: info@trawosa.ch

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